Es kursieren viele falsche Informationen über das Mountainbiken.

Faktencheck

In den sozialen Medien und Leserbriefsparten wird über Mountainbiker oft mehr geschimpft als diskutiert, Falschmeldungen werden mehr propagiert als korrigiert. Hier liefern wir Informationen zur Sachlage..

Irrtümer

Das rheinland-pfälzische Naturgeschutzgesetz erlaubt das Radfahren prinzipiell auf Wegen in der Natur, “soweit Wege sich dafür eignen”. Das rheinland-pfälzische Landeswaldgesetz ist da schon genauer: Es erlaubt das Radfahren auf Straßen und angelegten sowie naturfesten Waldwegen. Nur dann, wenn amtliche Verkehrszeichen einen Weg im Wald als Fußgängerweg ausweisen oder das Befahren explizit verbieten, ist das Radfahren dort verboten. Ganz wie im Straßenverkehr auch.

Im Wald selbst, jenseits der Wege, ist das Befahren laut Landeswaldgesetz grundsätzlich verboten. Der Waldeigentümer kann jedoch Ausnahmen erlauben, so wie beim im Jahr 2021 beschlossenen Korridorkonzept der Stadt.

Diese oft zitierte “Zwei-Meter-Regel” gibt es in Baden-Württemberg, aber nicht in Rheinland-Pfalz. Sofern keine ausdrückliche Beschilderung etwas anderes anordnet, erlaubt unser Landeswaldgesetz das Radfahren auf Wegen unabhängig von deren Breite.

Einem Großteil der Mountainbiker geht es bei der Ausübung ihres Sports nicht nur um Situationen, in denen eine vermehrte Adrenalinausschüttung erreicht wird, sondern um eine Vielzahl von Faktoren. Für einen Großteils der Mountainbiker besteht die Freude an ihrem Sport aus einer Mischung aus fahrtechnischen Herausforderungen verschiedener Art und dem Natur- und Umgebungserlebnis, in dem die Trails eingebettet sind. Wald- und Naturerlebnis werden nicht als zufällige Rahmenbedingungen des Sports wahrgenommen, sondern sind an sich elementare Teile des Mountainbikens.

Ein offizielles Trailnetzwerk kann parallel zu bereits existierenden Wegen – beispielsweise Wanderpfaden – angelegt werden und dadurch die Störung des Wildes reduzieren bzw. auf bereits ausgewiesene Bereiche reduzieren. Denn auch Wanderwege stören das Wild. Jedoch zeigt sich, dass das Wild sich nach einiger Zeit an diese Störungen anpasst.

Der Hauptteil der Erosion wird nicht durch die das Befahren mit Mountainbikes, sondern durch Regenwasser verursacht, wenn es ungehindert den kompletten Trail herab fließen kann. Es gibt anerkannte Prinzipien, diese Erosion durch eine naturnahe Trailführung zu verhindern. Ganz ohne hässliche Drainagerinnen. Diese könnten bei offiziellen Trails gezielt angewandt werden – ein großer Vorteil gegenüber inoffiziellen Trails, die teils ohne Berücksichtigung dieser Prinzipien entstanden sind.

Nicht authorisierte (“illegale”) Trails werden so angelegt, dass sie für andere Waldnutzer möglichst unentdeckt bleiben. Und werden sie doch entdeckt und zerstört, entsteht andernorts ein neuer Trail.

Ein authorisiertes Trailnetz, das zusammen mit den zuständigen Behörden und der Bike-Community konzipiert wird, hat dagegen den Vorteil, dass man es unter Naturschutzaspekten und ohne Konfliktpotenzial mit anderen Waldnutzern anlegen kann. Somit entlastet ein authorisiertes Netz die Natur doppelt: Erstens reduziert sich Nutzungsdruck im Wald auf von den Behörden ausgewiesene und unkritische Bereiche. Zweitens können die Trails so naturschonend wie möglich gebaut werden, da sie ja nicht mehr versteckt werden müssen. Das ist auch im Interesse der Mountainbiker, die sich naturnahe Pfade in einer urwüchsigen Umgebung wünschen.

Nach unserem Eindruck und der Wahrnehmung von über 2.000 Teilnehmern unserer Umfrage funktioniert das Miteinander im Wald überwiegend gut.

Das Konfliktpotenzial ist auf breiten “Forstautobahnen” (d.h. sehr breiten, auch für Autos geeigneten Wegen im Wald) viel größer als auf Trails, da hier die Geschwindigkeitsdifferenz zwischen Fuügängern und Radfahrern viel größer ist. Indem man anstelle der breiten Forstpisten Ziehwege als naturnahe Trail Verbindungsstücke ausweist, kann man die Begegnungen von Bikern und Wanderern reduzieren. Kritisch sind dann nur noch nicht einsehbare Wegkreuzungen. Hier kann man bei offiziellen Trails die Geschwindigkeit durch geschickte Wegführung vor den Kreuzungen reduzieren und alle Beteiligten durch offizielle Beschilderung zur Vorsicht mahnen.

Zum Weiterlesen

Zur Rechtslage empfehlen wir einen Blick in § 22 des Landeswald– und § 26 des Landesnaturschutzgesetzes. Eine gute Zusammenfassung findet sich bei der Deutschen Initiative Mountainbike.

Einen Einblick in Werte und Motivation der Mountainbiker gewährt die Umfrage der Koblenzer Mountainbike-Initiative mit über 2.000 Teilnehmern.

Naturschonender Trailbau wird in “Trail Solutions”  und „Managing Mountain Biking“ der International Mountain Bicycling Association beschrieben. Das MTB-Tourismusforum analysiert die Umweltauswirkungen des Mountainbikens.